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50+1-Regel gestärkt: Kartellamt hält Regel für zulässig – und nimmt Sonderfälle ins Visier
Das Bundeskartellamt stärkt 50+1: Die Regel ist grundsätzlich zulässig – vorausgesetzt, sie gilt konsequent für alle. Damit geraten die Ausnahmen in Leverkusen und Wolfsburg sowie die Sonderfälle RB Leipzig und Hannover 96 in den Fokus.

KURVENHELDEN
12. Aug.5 Min. Lesezeit
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