Hüpfverbot in Bochum: Ultras fordern sofortige Aufhebung

Das behördlich angeordnete Hüpfverbot in der Ostkurve des VfL Bochum sorgt für deutliche Kritik der organisierten Fanszene. Ultras Bochum 1999 sprechen von einem massiven Eingriff in die Fankultur, verlangen die Veröffentlichung der Messergebnisse und fordern eine sofortige Aufhebung der Verfügung. Bei Verstößen drohen weiterhin weitreichende Konsequenzen bis hin zur Sperrung der Stehplatztribüne.
Ab dem Heimspiel gegen Arminia Bielefeld am Sonntag (11. Oktober) ist gemeinsames rhythmisches Hüpfen in den Blöcken N2, O, P und Q des Ruhrstadions untersagt. Hintergrund ist eine Ordnungsverfügung der Bochumer Bauaufsichtsbehörde. Ein Ingenieurgutachten hatte ergeben, dass synchronisierte Bewegungen der Zuschauer starke Schwingungen der Tribünenkonstruktion auslösen können.
Dieser sogenannte Trampolineffekt könne bei Stadionbesuchern Unwohlsein hervorrufen. Die Tragfähigkeit der Tribüne sei laut den Verantwortlichen jedoch weiterhin gegeben. Gewöhnlicher Torjubel bleibt erlaubt. Sollte das Verbot nicht eingehalten werden, drohen Konsequenzen bis hin zur vollständigen Sperrung der Ostkurve für rund 10.000 Zuschauer. (📎 VfL Bochum)
Ultras Bochum fordern Aufhebung und kritisieren Begründung und Kommunikation
In einer ausführlichen Stellungnahme vom 10. Oktober bezeichnet Ultras Bochum 1999 das Hüpfverbot als gravierenden Eingriff in die organisierte Fankultur. Die Gruppe hält die öffentlich kommunizierte Begründung für unzureichend und stellt insbesondere infrage, ob mögliche Beschwerden einzelner Stadionbesucher eine derart weitreichende Einschränkung rechtfertigen. UB99 betont allerdings, eine tatsächliche Gefährdung der Tribünenstatik anders bewerten zu wollen. Eine solche Gefahr müsste nach Auffassung der Gruppe jedoch eindeutig kommuniziert werden.
Zudem kritisieren die Ultras die unklaren Kriterien für die Durchsetzung des Verbots. So sei beispielsweise nicht definiert, ab welcher Personenzahl gemeinsames Hüpfen als kollektiv gelte und wer dies im Stadion beurteilen solle.
Auch die Kommunikation der Verantwortlichen stößt auf Kritik. Nach Darstellung von UB99 wurde die Verfügung bereits Ende September vom Bauordnungsamt an die Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft gerichtet. Eine anschließende Nachrichtensperre habe verhindert, dass der VfL die Öffentlichkeit früher informieren konnte. Obwohl die Gruppe die Verantwortung für die Verfügung ausdrücklich nicht beim Verein sieht, wirft sie ihm eine unzureichende Einordnung der Entscheidung vor.
Ultras Bochum stellen drei konkrete Forderungen
Ultras Bochum 1999 verlangen die umgehende Aufhebung des Hüpfverbots auf Grundlage des bisher öffentlich bekannten Sachstands. Darüber hinaus fordert die Gruppe, dass das Bauordnungsamt die Verfügung und die zugrunde liegenden Messergebnisse offenlegt und verständlich erläutert. Schließlich sollen die Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft und der Generalunternehmer Hellmich prüfen, ob die für 2028 vorgesehene Sanierung der Ostkurve vorgezogen werden kann.
Grundsätzliche Unterstützung erhält der VfL hingegen für seine Entscheidung, am traditionellen Standort Ruhrstadion festzuhalten. Die Ultras bezeichnen diesen Verbleib als wichtigen Bestandteil der Vereinsidentität und stellen ihn trotz der aktuellen Probleme nicht infrage. Welche Auswirkungen das Verbot auf den organisierten Support haben wird, lässt UB99 offen. Die Gruppe kündigt weder einen Boykott noch eine bewusste Missachtung der Verfügung an. Vielmehr schreibt sie, jeder müsse den Umgang mit den Maßnahmen selbst bewerten. (📎 Ultras Bochum 1999)
Vergleichbares Hüpfverbot in Magdeburg
Ein ähnlicher Fall beschäftigte bereits 2016 den 1. FC Magdeburg. Auch dort führten starke Schwingungen der Nordtribüne zu Einschränkungen des gemeinschaftlichen Hüpfens. Nach baulichen Verstärkungen konnte das Verbot 2019 wieder aufgehoben werden. (📎 WDR)
In Bochum ist eine Aufhebung nach bisheriger Planung erst mit Abschluss der Sanierungsarbeiten im Jahr 2028 vorgesehen. Damit könnte die Ostkurve über einen längeren Zeitraum auf einen festen Bestandteil ihres gemeinschaftlichen Supports verzichten müssen.




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